Artenschutz zuerst · Artbestimmung vor jeder Bekämpfung
Rund um die Uhr erreichbar 0176 4287 6094

Leistung · Bremen

Hornissennest entfernen in Bremen — der legale Weg heißt Umsiedlung

Wenn große, brummende Tiere um den Dachüberstand kreisen und abends ans Licht fliegen, sind es meist Hornissen. Die gute Nachricht zuerst: Sie sind deutlich friedfertiger als ihr Ruf. Die wichtige Nachricht danach: Beim Hornissennest entfernen in Bremen ist die Zerstörung grundsätzlich verboten. Die Europäische Hornisse ist nach § 44 BNatSchG in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Was hier zählt, ist die fachgerechte Umsiedlung.

0176 4287 6094

Kostenlose & unverbindliche telefonische Beratung

Erst einmal: die Angst nehmen

Der Satz „drei Hornissenstiche töten einen Menschen" ist falsch. Der Stich der Europäischen Hornisse ist nicht giftiger als der einer Wespe. Gefährlich sind Stiche vor allem für Insektengiftallergiker — für die allerdings genauso wie bei Wespen und Bienen.

Hornissen sind außerdem wichtige Nützlinge: Ein Volk vertilgt große Mengen anderer Insekten. Und wie Wespenvölker sind auch Hornissenvölker einjährig — sie sterben im Herbst ab, und das Nest wird im Folgejahr nicht wiederbesiedelt.

Woran Sie sie erkennen: deutlich größer als Wespen, tiefer brummend, mit rötlich-braunen Anteilen. Sie fliegen auch in der Dämmerung und werden von Licht angezogen — der Grund, warum abends plötzlich ein Tier am Fenster sitzt. Typische Nistorte sind Rollladenkästen, Dachstuhl und Dachboden, Schuppen und Baumhöhlen im Garten.

Wann tatsächlich gehandelt werden muss

Die Dringlichkeit wird meist überschätzt. Echt kritisch wird es, wenn

  • das Nest direkt am Hauseingang oder an einem Kinderbereich sitzt,
  • der Einflug unvermeidbar gekreuzt wird,
  • oder im Haushalt ein Insektengiftallergiker lebt.

In allen anderen Fällen ist Abstand halten die richtige Antwort — und im Spätsommer läuft die Uhr ohnehin für Sie.

Was wir tun

Fachberatung und Artbestimmung

Europäische Hornisse, Wespe oder die invasive Asiatische Hornisse? Das entscheidet über den gesamten weiteren Weg.

Begleitung der Genehmigung.

Die Entfernung ist nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zulässig, in der Regel als Umsiedlung durch eine fachkundige Person.

Fachgerechte Umsiedlung

schonendes Absaugen des Volkes und Umsetzen des Nests an einen geeigneten Ort.

Dokumentierte Sofortmaßnahme

nur bei echter Gefahr für Leib und Leben.

Sicherung der Einflugstelle

nach Abschluss.

Warum Sie hier auf keinen Fall selbst handeln dürfen

Die eigenmächtige Entfernung eines Hornissennests ist illegal, fachlich gefährlich und ökologisch schädlich. Verstöße gegen den besonderen Artenschutz können mit hohen, fünfstelligen Bußgeldern geahndet werden — die genauen Höchstbeträge variieren je nach Bundesland, weshalb wir hier bewusst nur den Rahmen nennen und keinen Schocksatz.

Praktisch kommt hinzu: Ein besprühtes Nest bedeutet ein aufgebrachtes Volk in unmittelbarer Nähe zum Wohnraum. Das ist genau die Situation, die niemand will.

So läuft es ab

  1. Sie rufen an

    und beschreiben Größe, Lage und Flugverhalten. Ein Foto aus sicherem Abstand hilft sehr.

  2. Wir bestimmen die Art

    oft schon am Telefon oder am Bild.

  3. Wir ordnen ein, ob eine Maßnahme überhaupt zulässig ist.

    Häufig ist die Antwort: Das Nest kann bleiben, hier sind die Verhaltensregeln.

  4. Wenn eine Maßnahme nötig ist:

    Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, dann Umsiedlung.

  5. Preisbasis vorab

    , konkreter Preis vor Arbeitsbeginn.

Bei akuter Gefahr — Nest am Eingang, Allergiker im Haus — geht es direkt über den Notdienst bei akuter Gefahr.

Was Sie bis dahin tun

Im Notfall

Abstand halten, den Bereich absperren, nachts kein Außenlicht direkt am Nest brennen lassen (das zieht die Tiere an), Kinder und Haustiere fernhalten. Niemals selbst entfernen oder besprühen. Bei einem Stich: kühlen und beobachten; bei Atemnot, Schwellung im Mund- oder Rachenraum oder Kreislaufproblemen sofort den Notruf 112.

Worauf es hier ankommt

Was es kostet

Grundlage ist die Einsatzpauschale ab 69 € zzgl. Material und Aufwand, Anfahrt inklusive. Eine Umsiedlung ist aufwendiger als eine Entfernung — sie ist dafür der legale Weg. Was den Aufwand bestimmt: Zugänglichkeit und Höhe des Nests, ob es frei in einer Baumhöhle oder tief im Dachstuhl sitzt, und der behördliche Abstimmungsaufwand. Häufig ist die Beratung selbst das Ergebnis, und es fällt gar kein Einsatz an. Näheres unter wie wir abrechnen.

Hornissen in Bremen

Hornissen brauchen Hohlräume und alten Baumbestand — deshalb sind sie in Bremen sehr ungleich verteilt. Die dichten Ortsteile im Zentrum spielen praktisch keine Rolle; die Anrufe kommen aus den grünen und waldnahen Lagen. In Schwachhausen sind es Bürgerpark, Stadtwald und der parkähnliche Riensberger Friedhof von 1875, in Horn-Lehe der 46 Hektar große Rhododendron-Park sowie die Naturschutzgebiete Westliches Hollerland und Untere Wümme, in Burglesum der 65 Hektar große Knoops Park und das Ihletal am Rand der Wesermünder Geest, in Blumenthal der Landschaftspark von Wätjens Schloss mit dem unmittelbar anschließenden Forst Löh.

Genau deshalb gibt es Hornissen-Seiten nur für sieben Stadtteile — dort, wo der alte Baumbestand tatsächlich belegt ist. Mehr zum Umfeld unter Horn-Lehe im Überblick.

Häufige Fragen zu Hornissen

Darf das Nest entfernt werden?

Nur ausnahmsweise und nur mit Genehmigung. Die Europäische Hornisse ist besonders geschützt; Töten, Fangen und das Zerstören des Nests sind grundsätzlich verboten. Der Regelweg ist die Umsiedlung durch eine fachkundige Person mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Eine Sofortmaßnahme ist nur bei echter Gefahr für Leib und Leben zulässig und wird dokumentiert.

Sind Hornissen gefährlicher als Wespen?

Nein. Der Stich ist nicht giftiger als der einer Wespe; das Gegenteil ist ein hartnäckiges Gerücht. Hornissen sind zudem eher zurückhaltend, solange man ihr Nest und den Einflugbereich in Ruhe lässt. Ein reales Risiko besteht für Allergiker — wie bei jedem Insektenstich.

Was ist mit der Asiatischen Hornisse?

Sie ist eine invasive Art nach der EU-Verordnung 1143/2014. Seit der Einstufung als „weit verbreitet" durch das Bundesumweltministerium Ende März 2025 ist die frühere allgemeine Beseitigungs- und Meldepflicht entfallen; Maßnahmen laufen über eine Einzelfallprüfung. Eine freiwillige Meldung von Sichtungen wird weiterhin dringend empfohlen, gerade bei Nestern nahe Kita, Schule oder Allergikern. Zur Unterscheidung: Vespa velutina von der heimischen Hornisse unterscheiden.

Muss ich bis zum Herbst warten?

Oft ja — und das ist keine Ausrede, sondern Biologie. Das Volk stirbt im Herbst ab und besiedelt das Nest im Folgejahr nicht wieder. Sitzt das Nest nicht an einem kritischen Ort, ist Abwarten der rechtlich saubere und ökologisch richtige Weg. Wir sagen Ihnen, wo die Grenze verläuft.

Wer stellt den Antrag bei der Behörde?

Wir begleiten die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Sie müssen sich nicht allein durch das Verfahren arbeiten — aber die Entscheidung trifft die Behörde, nicht wir. Das ist der Unterschied zwischen einem seriösen Betrieb und jemandem, der das Nest einfach abnimmt.

Was, wenn es doch nur Wespen sind?

Dann gilt der andere, deutlich einfachere Weg — siehe Wespennest entfernen in Bremen. Genau deshalb steht die Bestimmung am Anfang.

Rufen Sie an

Beschreiben Sie das Nest und wo es sitzt. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung — auch dann, wenn sie lautet: Das darf und muss so bleiben.