Woran Sie sie unterscheiden
Die Europäische Hornisse (*Vespa crabro*) ist die heimische, besonders geschützte Art: groß, mit rötlich-braunen Anteilen, deutlich hellerem Hinterleib, und sie fliegt auch in der Dämmerung und ans Licht.
Die Asiatische Hornisse ist insgesamt dunkler — überwiegend schwarz mit einer markanten gelben Hinterleibsbinde und gelben Beinenden. Sie ist etwas kleiner als die europäische Art. Ihre Nester hängen häufig frei und hoch in Baumkronen und werden im Spätsommer sehr groß.
Sicher unterscheiden lässt sich das am besten am Foto. Machen Sie eines aus sicherer Entfernung und rufen Sie an — wir ordnen es ein, bevor irgendetwas geschieht.
Was rechtlich gilt — Stand heute
Die Asiatische Hornisse ist als invasive Art von unionsweiter Bedeutung nach der EU-Verordnung 1143/2014 gelistet. Wichtig ist aber die Entwicklung seither: Das Bundesumweltministerium hat sie Ende März 2025 als „weit verbreitet" eingestuft. Damit ist die zuvor bestehende allgemeine behördliche Beseitigungs- und sofortige Meldepflicht entfallen; Maßnahmen erfolgen seitdem nach Einzelfallprüfung.
Was das praktisch heißt: Wir behaupten hier keine gesetzliche Meldepflicht. Richtig ist — eine freiwillige Meldung von Sichtungen wird weiterhin dringend empfohlen, besonders bei Nestern in der Nähe von Kita, Schule oder wenn Allergiker betroffen sind. Das Vorgehen läuft über die zuständige Naturschutz- oder Umweltbehörde; Länderregelungen können abweichen.
Was Sie jetzt tun sollten
Foto aus sicherer Entfernung
machen — das ist die beste Bestimmungsgrundlage
Abstand halten
, den Einflugbereich meiden, Kinder und Haustiere fernhalten
Sichtung melden
freiwillig, aber sinnvoll, über die zuständige Behörde beziehungsweise eine Meldeplattform
Nichts selbst entfernen.
Solange die Art nicht sicher bestimmt ist, riskieren Sie einen Verstoß gegen den besonderen Artenschutz der heimischen Hornisse
Bei einem Stich kühlen; bei Atemnot oder Schwellung im Mund-/Rachenraum sofort 112
Wie wir vorgehen
Erst die Bestimmung — oft schon am Foto. Handelt es sich um die heimische Europäische Hornisse, gilt der geschützte Weg: Umsiedlung mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, siehe Hornissennest umsiedeln in Bremen. Handelt es sich um die Asiatische Hornisse, klären wir mit Ihnen, was im Einzelfall angezeigt ist und wohin die Meldung gehört.
In beiden Fällen gilt: Wir arbeiten nicht am Nest, bevor die Art feststeht. Das ist keine Formalie, sondern der Unterschied zwischen fachgerechtem Vorgehen und einem Verstoß gegen § 44 BNatSchG.
Häufige Fragen
Ist der Stich der Asiatischen Hornisse gefährlicher?
Für gesunde Menschen ist ein einzelner Stich nicht dramatischer als der einer Wespe. Auch beim heimischen Verwandten gilt: Der Stich ist nicht giftiger als ein Wespenstich; der Satz „drei Stiche töten einen Menschen" ist falsch. Ein reales Risiko besteht für Insektengiftallergiker.
Muss ich eine Sichtung melden?
Eine allgemeine Pflicht besteht seit der Einstufung als „weit verbreitet" im März 2025 nicht mehr. Empfohlen wird die Meldung weiterhin — besonders bei Nestern nahe Kita, Schule oder Allergikern. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Behörde nach; wir sagen Ihnen am Telefon, worauf es ankommt.
Was kostet die Bestimmung?
Nichts. Die telefonische Ersteinschätzung, auch anhand eines Fotos, ist kostenlos und unverbindlich. Fällt ein Einsatz an, ist die Grundlage ab 69 € Einsatzpauschale zzgl. Material und Aufwand, Anfahrt inklusive.
Telefon: 0176 4287 6094 · rund um die Uhr erreichbar
Hornissen sind in Bremen sehr ungleich verteilt — die Schwerpunkte liegen dort, wo alter Baumbestand steht: Hornissen am Rhododendron-Park in Horn-Lehe, Hornissen in Knoops Park und Hornissen im Forst Löh. Weitere Antworten unter Fragen zum Artenschutz.
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